Erstberatung
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Ob man erfolgreich gegen seinen Anwalt vorgehen kann, ist für Laien gar nicht so leicht zu erkennen. Vielleicht werfen Sie Ihrem Anwalt Untätigkeit vor und trotzdem handelt er völlig korrekt. Vielleicht nehmen Sie aber auch eine zurückgewiesene Berufung hin und Ihr Anwalt hat die Berufungsfrist versäumt. Dann hat er einen Fehler gemacht.
Doch wann verläuft alles nach Plan? Wann verletzt ein Anwalt seine Pflichten? Was sind Fälle für die Anwaltshaftung?
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Angenommen, Sie sind vor Gericht gezogen. In der Verhandlung tauscht sich der Anwalt der Gegenseite die ganze Zeit mit dem Richter aus. Nur Ihr eigener Anwalt macht nichts, sitzt nur da und sagt kein Wort. Verständlich, dass Sie unzufrieden sind: dass Sie gegen Ihren Anwalt vorgehen wollen, weil Sie glauben, er setzt sich nicht für Sie ein.
Doch vielleicht gibt es gar nichts zu besprechen: weil Ihr Anwalt sorgfältig gearbeitet und alles richtig gemacht hat. Oder der Richter hat keine Fragen. Ihr Anwalt macht nichts, weil er und der Richter die Lage einstimmig beurteilen. Für Sie sieht es also nur so aus, als ob Ihr Anwalt die Dinge schleifen lässt.
Sie haben Ihren Prozess verloren – und Sie fallen aus allen Wolken. Ihr Anwalt muss einen Fehler gemacht haben! Er hat sich einfach nicht genug engagiert!
Doch vor Gericht kann man verlieren. Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie Ihren Fall gewinnen. Ihr Anwalt ist nicht automatisch schuld am Ausgang des Verfahrens.
Anders sieht es aus, wenn er Ihnen falsche Versprechungen gemacht hat: Ihr Anwalt macht nichts – das ist im wortwörtlichen Sinne gemeint: wenn er Sie nicht über Ihre Chancen, Erfolgsaussichten und Risiken aufklärt.
. Ihr Anwalt darf Ihnen nicht nur sagen, was Sie hören wollen. Er muss Sie korrekt beraten. Hat er das nicht getan, hat er seine Pflichten verletzt: ein klarer Fall für die Anwaltshaftung.
Stellen Sie sich vor, Sie haben Klage eingereicht und das Gericht weist die Klage ab. Oder Sie haben Berufung eingelegt und die Berufung wird als unzulässig abgelehnt. Beide Fälle begründet das Gericht mit einem Fristversäumnis: damit, dass Ihr Anspruch verjährt oder dass die Berufungsfrist verstrichen ist.
Dann sollten Sie gegen Ihren Anwalt vorgehen. Denn Ihr Anwalt macht nichts: Er muss Fristen beachten und einhalten – zum Beispiel muss er an die Verjährungsfrist denken und diese „Deadline“ korrekt berechnen.
Sie selbst müssen sich auf Ihren Anwalt verlassen können. Im Falle eines Fristversäumnisses liegt ein folgenschwerer Fehler vor.
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unzufrieden sind oder einen Fehler vermuten. Hat Ihr Anwalt korrekt gehandelt, können Sie die Sache abhaken. Wurden hingegen Fehler gemacht, sollten Sie sich wehren. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Anwaltshaftung: Er prüft Ihren Fall, sieht Unterlagen ein und berät Sie zu allen weiteren Schritten. Dann haben Sie Gewissheit!