Verfahren

Den eigenen Anwalt verklagen: Das geht! Wenn Ihr Anwalt Fehler macht und wenn wir Ihren Fall geprüft haben, vertreten wir Sie: außergerichtlich und natürlich auch vor Gericht.

Außergerichtliches Verfahren

Wenn Sie Ihren eigenen Anwalt verklagen wollen, geht es im ersten Schritt um eine außergerichtliche Forderung.

  • Wir schreiben Ihrem Anwalt: Wir fordern ihn auf, Schadensersatz zu zahlen, und begründen diese Forderung.
  • Wir holen seine Stellungnahme ein. Ihr Anwalt äußert sich zum Beispiel dazu, ob er unsere Schadensersatzforderung anerkennt.
  • Ihr Anwalt wendet sich an seine Berufshaftpflichtversicherung: Seine Versicherung prüft, ob die Kosten für mögliche Schäden übernommen werden.

Möglicherweise gelingt eine außergerichtliche Klärung. Finden wir keine Lösung, klagen wir gegen Ihren Anwalt.

Den eigenen Anwalt verklagen

Die Klageschrift wird verfasst und eingereicht, das Gericht stellt Ihrem ehemaligen Anwalt unsere Klage zu. Gerichtstermine werden festgesetzt, die Sachlage und Beweise werden analysiert. Und Sie fragen sich, wie lange das alles dauert.
Wie Ihre Klage und der Prozess verlaufen werden, hängt von vielen Dingen ab. Diese Dinge bespricht Grit Lehmann im Einzelnen mit Ihnen. Sie erfahren,

  • wie sich das weitere Prozedere gestalten wird,

  • wie lange sich eine Klage hinziehen kann und

  • mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.

Sie haben Fragen?

Sie wollen Ihren eigenen Anwalt verklagen und Sie haben weitere Fragen zu einem möglichen Verfahren? Dann schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter: persönlich in unserem Leipziger Büro oder unkompliziert durch eine erste Beratung am Telefon.