Mein Anwalt tut nichts.
Mein Anwalt tut nichts.
„Mein Anwalt tut nichts, er meldet sich nicht bei mir, er antwortet nicht auf telefonische oder schriftliche Anfragen, in der Verhandlung sitzt er stumm da, während der Anwalt gegenüber die ganze Zeit spricht….“. Diese oder ähnliche Beschwerden hören wir regelmäßig von den Mandanten. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt, muss der Anwalt stets für den Mandanten erreichbar sein? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden nach.
Der Anwalt vertritt Ihre Interessen in einem Rechtsstreit. Er erbringt im Regelfall eine Dienstleistung. Er schuldet Ihnen deshalb seine Tätigkeit und nicht einen bestimmten Erfolg. Dazu gehört selbstverständlich, dass er alle notwendigen rechtlichen Schritte einleitet, die zur Verfolgung Ihres rechtlichen Ziels erforderlich sind. So muss er den Sachverhalt im Gespräch mit Ihnen erörtern, Sie korrekt über die Erfolgsaussichten beraten, Klage einreichen bzw. die entsprechenden Anträge stellen, innerhalb gerichtlich gesetzter Fristen zu Schriftsätzen der Gegenseite oder Verfügungen des Gerichts Stellung nehmen und Gerichtstermine wahrnehmen.
Auch wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Anwalt tut nichts, muss dies nicht zwangsläufig problematisch sein.
Manchmal vergehen Wochen, ohne dass in Ihrer Sache irgendetwas passiert. So liegen beispielsweise von der Einreichung Ihrer Klage bis zu einer Reaktion der Gegenseite oft mehrere Wochen. In dieser Zeit ist ein Handeln Ihres Anwalts im Regelfall nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Zeitraum von der Bestimmung eines Verhandlungstermins durch das Gericht bis zu diesem. Auch hier können mehrere Monate dazwischenliegen, ohne dass ein anwaltliches Handeln veranlasst ist.
Aber selbst wenn Ihr Anwalt tatsächlich nichts tut, ist dies nicht zwangsläufig mit einer schlechten Leistung des Anwaltes gleichzusetzen. Gern greifen wir hierzu ein Bespiel auf. Sie kritisieren das Verhalten Ihres Anwaltes in der mündlichen Verhandlung, der stumm da sitzt und nichts sagt, währenddessen ein ausführliches Gespräch zwischen Richter und dem Anwalt der Gegenseite entbrannt ist. Aber dies ist nicht bedenklich, denn wenn ein Anwalt nichts sagt, muss er im Regelfall auch nichts sagen. Wenn, wie in unserem Fall daher der Richter mit der Gegenseite spricht, gibt es meist einen Grund dafür: dessen Vortrag ist nicht schlüssig, die Rechtsansicht des Kollegen anders als die des Gerichts, es fehlt am Vortrag oder dessen Erfolgsaussicht ist nicht gegeben. Regelmäßig gibt es dann Gesprächsbedarf, wenn irgendetwas nicht stimmt. Freuen Sie sich also, wenn Ihr Anwalt sich zurücklehnen kann und der Diskussion der anderen nur zuhören muss. Meist hat er dann alles richtig gemacht.
Viele Tätigkeiten veranlasst der Anwalt, ohne dass Sie davon etwas mitbekommen. Das ist je gerade Sinn und Zweck der Beauftragung eines Anwaltes, dieser soll sich um die rechtlichen Belange kümmern, weil Sie dies nicht wollen und/ oder können. Eine Grundregel im Umgang des Anwaltes mit dem Mandanten ist allerdings, dass er Sie stets auf die Laufenden hält. Dazu gehört natürlich in erster Linie, dass er Ihnen Abschriften von selbst verfassten Schriftsätzen, Mitteilungen des Gerichts oder Schreiben der Gegenseite in Kopie zukommen lässt. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass der Anwalt auf berechtigte Nachfragen reagiert. Nicht sofort, aber in einer angemessenen Zeit.
Wenn Ihr Anwalt dies alles nicht tut, Sie sich deshalb vernachlässigt und nicht gut betreut fühlen, ist es Zeit über einen Wechsel des Anwaltes nachzudenken. Wir wundern uns manchmal, wie geduldig Mandaten sind. Sie ertragen es und schimpfen, ändern aber an dieser Situation nichts und dies über Wochen und Monate hinweg. Wenn Sie mit der Arbeit Ihres Anwaltes nicht zufrieden sind und Sie ihm nicht mehr vertrauen, dann beenden Sie die Zusammenarbeit. Die Kündigung des Anwaltsvertrages ist jederzeit möglich. Sie bedarf keines Grundes und eine Kündigungsfrist braucht auch nicht eingehalten zu werden. Dabei müssen Sie aber unbedingt beachten, dass der Anwalt trotzdem Gebührenansprüche gegen Sie haben kann. Wie jede Kündigung muss auch diese deshalb gut überlegt sein. Näheres zur Kündigung des Anwaltsvertrages und den Gebühren finden Sie demnächst in unserem Blog.
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