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Aufgezwungener Vergleich

Allgemein

Häufig kommen Mandanten zu uns, die zu einem Vergleich gedrängt wurden, den sie gar nicht wollen. Dabei geht es meist um folgenden Sachverhalt: In der mündlichen Gerichtsverhandlung schlägt der Richter oder auch die Gegenseite plötzlich, und für Sie aus heiterem Himmel, einen Vergleich vor. Mit diesem Vergleich vereinbaren die Parteien eine verbindliche Regelung, die das gerichtliche Verfahren ohne Entscheidung des Gerichts beendet. Ihr Anwalt lässt die Verhandlung kurz unterbrechen. Er erklärt Ihnen auf dem Gerichtsflur in wenigen Minuten, dass Sie dem Vergleich zustimmen müssen, anderenfalls verlieren Sie das Verfahren. Sie sind mit dieser Situation völlig überfordert. Von einem Vergleich war bislang nicht die Rede. Gedrängt durch Ihren Anwalt und den Richter stimmen Sie zu.

Am nächsten Tag fühlen Sie sich völlig überrumpeln. Sie wollten keinen Vergleich und erst recht nicht so einen. Sie erklären dies Ihrem Anwalt und wollen den Vergleich rückgängig machen, doch es ist zu spät. Der Vergleich ist rechtskräftig. Jetzt fragen Sie sich: Geht das so? Lief das alles korrekt ab? Muss ich dies hinnehmen? Klare Antwort: Nein, das müssen Sie nicht! Eine der grundlegenden Aufgaben Ihres Anwaltes ist Ihre Interessenvertretung. Dazu gehört, dass er Sie in jeder Phase des Verfahrens aufklärt und berät.

Die Frage nach einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ist im Zivilverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Frage des Richters, ob ein Vergleich in Betracht kommt, ist deshalb völlig normal. Die Frage ist, wie mit dieser Situation umgegangen werden sollte.

In manchen Fällen ist es durchaus sinnvoll, einen Vergleich zu schließen. So beispielsweise, wenn Ihre Erfolgsaussichten nicht optimal sind; wenn ein teures Sachverständigengutachten erforderlich ist oder auch, weil sich das Verfahren sonst noch Monate hinzieht. Die Entscheidung, ob ein Vergleich geschlossen werden soll, trifft aber nicht Ihr Anwalt, sondern allein Sie.

Um diese Entscheidung für oder gegen einen Vergleich treffen zu können, brauchen Sie Informationen. Und hierfür haben Sie Ihren Anwalt. Es ist die Aufgabe und auch Pflicht Ihres Anwaltes, Ihnen den Inhalt des Vergleiches zu erläutern, was dieser für Sie bedeutet, welche Vor – und auch Nachteile mit diesem Vergleich für Sie verbunden sind.

Im Idealfall bespricht Ihr Anwalt deshalb bereits vor der mündlichen Verhandlung mit Ihnen, ob ein solcher Vergleich für Sie grundlegend in Betracht kommt, und wenn ja, welche Konditionen denkbar sind. Jeder Mandant tickt da anders: der eine lehnt einen Vergleich grundsätzlich ab, da es ihm ums Prinzip geht. Ein anderer betrachtet die Sache rein wirtschaftlich oder ihm ist an einer schnellen Beendigung der Sache gelegen.

In unserem Beispielsfall hat der Anwalt dies offenbar nicht gemacht. Immerhin hat er die Verhandlung unterbrechen lassen und hat mit dem Mandanten über den Vergleich gesprochen. Im Regelfall reicht dies aber nicht aus. Sie sind als Mandant vor Gericht in einer besonderen Ausnahmesituation. Sie sind aufgeregt, verstehen oftmals das juristische Kauderwelsch nicht und es geht für Sie schließlich um etwas. Der Gerichtsflur ist deshalb meist nicht der geeignete Ort, um Ihnen den vorgeschlagenen Vergleich in der gebotenen Ausführlichkeit zu erläutern. Gut, wenn es darum geht, dass Sie anstelle der geforderten 1000 € nur 500,00 € erhalten sollen oder Sie entgegen Ihres Vorhabens 500,00 € zahlen sollen, ist dies möglicherweise denkbar. Dieser Sachverhalt ist einfach, die Folgen sind für jeden überschaubar. Doch meist sind Vergleiche komplizierter. Sie regeln diverse gegenseitige Ansprüche. In einer so aufregenden Sondersituation, wie im Gericht, sind Sie meist nicht in der Lage, klar alle Eventualitäten zu überblicken.

Deshalb ist von Ihrem Anwalt zu fordern, dass er einen widerruflichen Vergleich für Sie abschließt. Dies bedeutet, dass Sie sich eine Frist vorbehalten, innerhalb der Sie den Vergleich rückgängig machen können.

Dann kann Ihr Anwalt in den nächsten Tagen nach der Verhandlung in der sachlichen und ruhigen Atmosphäre der Kanzlei Ihnen genau erklären, was der Vergleich für Sie bedeutet. Er muss Ihnen die Vor- und Nachteile des Vergleiches, dessen Folgen und natürlich auch die Kosten erläutern. Er muss dabei auch abschätzen, mit welchem Ergebnis die Verhandlung ohne den Vergleich ausgehen könnte und wo die Risiken für Sie liegen. Sie haben dann die Möglichkeit in Ruhe über den Vergleich nachzudenken, mit Freunden oder der Familie darüber zu sprechen und eine Entscheidung zu treffen – für oder gegen den Vergleich.

Wenn Sie jetzt den Vergleich nicht wollen, kann Ihr Anwalt diesen widerrufen und die Gerichtsverhandlung läuft ganz normal weiter.

Wenn es Ihnen ähnlich ergangen ist, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen gern, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Anwalt durchsetzen können.

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/12/aufgezwungener-vergleich-1.jpg 4912 7360 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2018-12-07 13:28:402019-12-08 20:10:25Aufgezwungener Vergleich

Falsche Versprechungen

Allgemein

Kaum haben Sie Ihr Problem dem Anwalt kurz geschildert, rät er sofort zur Klage und erklärt, dass er natürlich das Verfahren gewinnen wird. Gesundes Vertrauen in das eigene anwaltliche Können oder großspurige Überheblichkeit?

Um dieses Verhalten richtig einzuordnen und böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die Pflichten eines Anwaltes kennen. Denn ein guter Anwalt wird Ihnen nie versprechen, dass Sie Recht bekommen oder das Verfahren gewinnen. Ein guter Anwalt wird Sie korrekt beraten, Sie über Chancen und Risiken aufklären und Ihnen die Erfolgsaussichten Ihres Begehrens nachvollziehbar darlegen.

Eine der Hauptpflichten eines Anwalts ist es, Sie als Mandanten umfassend zu beraten. Er muss die rechtlichen Grundlagen eines Sachverhalts bewerten und Sie über Chancen sowie Risiken vollständig aufklären. Verletzt ein Anwalt seine Pflicht schuldhaft, so kann daraus ein Schadenersatzanspruch entstehen.

Sie kommen mit einem Problem zu einem Anwalt und erwarten eine Lösung. Meist fühlt sich der  Mandant im Recht und erwartet, dass der Anwalt ihm dazu verhilft. Doch ist es wirklich so? Es ist die Aufgabe des Anwalts, herauszufinden, wo genau das juristische Problem liegt, damit er zu einer rechtlichen Beurteilung kommen kann.

Zunächst muss dazu der Sachverhalt, um den es geht, geklärt werden. Denken Sie an ein einfaches Beispiel. Sie haben einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung. Der Anwalt muss fragen, ob an der Unfallstelle eine Ampel steht, oder „rechts-vor-links“ gilt. Wird das versäumt, kann man böse Überraschungen erleben. Der Anwalt muss sich alle Informationen beschaffen, die für die rechtliche Beurteilung der Angelegenheit notwendig sind.

Stellt ein Anwalt Ihnen bei der Aufnahme des Mandats keine Fragen, so sollte Sie das alarmieren. Fragen Sie nach, woran das liegt. Ist alles schon klar aus Unterlagen ersichtlich, die Sie vorgelegt haben? Oder ist der Sachverhalt so simpel, dass es keiner Nachfragen bedarf?

Sie können selbst daran mitwirken, das Risiko eines Anwaltsfehlers gering zu halten. Nehmen Sie alle Unterlagen mit und legen sie diese vor. Seien Sie ehrlich, auch wenn Sie glauben, daß Ihre Chancen dann nicht mehr so gut sind. Nur dann kann der Anwalt Ihre Rechtssache realistisch bewerten.

Ein Anwalt muss natürlich die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage kennen. Diese Pflicht geht weit. So sah sich ein Anwalt einer Schadenersatzforderung ausgesetzt, weil er es im Prozess für den Mandanten versäumte, auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen. Das Urteil sprach für die Forderung des eigenen Mandanten und hätte das Gericht wahrscheinlich bewogen, zu seinen Gunsten zu entscheiden. Das Gericht hatte das Urteil des Bundesgerichtshofs ebenfalls übersehen. Doch selbst das kann die Anforderung an den Anwalt nicht beseitigen, sich mit der Rechtsprechung auszukennen und diese auch vorzutragen, damit das Gericht der eigenen Rechtsauffassung folgt und der Mandant den Prozess gewinnen kann (BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 179/07). Versäumt der Anwalt das, kann er sich nicht darauf berufen, auch das Gericht habe dieses Urteil nicht gekannt.

Der Anwalt ist darüber hinaus zu einer „allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012 – 24 U 39/11). Dazu gehört es auch, dass der Anwalt Sie über die Kosten des Verfahrens aufklärt.

Der Anwalt muss von allen Schritten abraten, die das Ziel des Mandanten gefährden und die vorhersehbar bzw. vermeidbar sind. Zugleich ist der sicherste und risikoärmste Weg vorzuschlagen, mit dem Sie an das erstrebtes Ziel gelangen können. Aufgrund der Beratung müssen Sie in der Lage sein, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Wenn der Anwalt die Erfolgsaussichten der von Ihnen gewünschten Klage als mittelmäßig bewertet, müssen Sie dies wissen. Denn nur Sie entscheiden, ob Sie trotz dieser Einschätzung das Risiko eingehen und die Klage führen wollen oder eben gerade nicht. Diese Entscheidung kann Ihnen auch der Anwalt nicht abnehmen. Er kann Ihnen aber die korrekte rechtliche Beurteilung an die Hand geben und Ihnen die Fakten darlegen, auf deren Grundlage Sie sich entscheiden können.

 

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