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Umgang mit Mandantengeldern

Allgemein

Häufig beauftragen Sie einen Anwalt mit einer Rechtssache, bei der Geld bezahlt wird; z. B. aus einem Verkehrsunfall. Die Versicherung reguliert den Schaden an Ihrem Auto. Sie zahlt aber nicht direkt an den Geschädigten –also an Sie -, sondern an Ihren Rechtsanwalt.

Der Anwalt darf auch die Zahlung an sich selbst verlangen, wenn Sie ihm eine sogenannte „Geldempfangsvollmacht“ unterschrieben haben. Das ist fast immer der Fall, denn so kann ein Anwalt sich einen guten Überblick darüber verschaffen, was vom Gegner schon bezahlt wurde und welche Forderung noch offen ist.

Doch die Erfahrung zeigt, dass manche Anwälte das Geld nicht unverzüglich – oder im schlimmsten Fall gar nicht – auszahlen. Denn es ist ja nicht das Geld des Anwalts, sondern Ihr Geld. Er ist deshalb verpflichtet, es an Sie weiterzuleiten.

Die Anforderungen an diese Weiterleitung sind sehr streng. Das möchten wir an einem Beispiel erläutern: eine Anwältin bekam Geld für den Mandanten von einem Dritte bezahlt. Sie lag für drei Wochen im Krankenhaus und konnte das Geld nicht unverzüglich an den Mandanten zahlen. Die Rechtsanwaltskammer hat die Anwältin gerügt, weil sie trotz ihrer Krankheit das Geld drei Wochen behalten hat. Sie hätte die Zahlung anderweitig organisieren müssen, wenn sie selbst es nicht machen kann.

Was heißt aber „unverzüglich“ weiterleiten. Da spielt die Organisationsstruktur einer Kanzlei eine Rolle. Einzelanwälte müssen innerhalb von wenigen Tagen reagieren, sehr große Kanzleien haben etwas mehr Zeit.

Und es kann auch durchaus strafbar sein, wenn der Anwalt ohne Grund das Geld behält.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel Geduld Mandanten aufbringen. Wenn Sie Geld aus einer Rechtssache erwarten, fragen Sie nach. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Natürlich kann es sein, dass noch gar kein Geld geflossen ist. Nehmen wir wieder das Beispiel eines Verkehrsunfalls. Sie sind sicher, dass Sie keine Schuld haben und der Schaden innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird. Aber Ihr Unfallgegner denkt dasselbe und die Sache zieht sich Monate hin. Sie haben Anspruch darauf, über den Sachstand informiert zu werden. Wenn Sie das Gefühl haben,  Sie werden mit Ausreden abgespeist, der Anwalt ist nicht mehr erreichbar, oder Sie haben vielleicht auch schon von Ihrem Gegner oder der Versicherung erfahren, dass längst Geld überwiesen wurde; werden Sie tätig. Natürlich können Sie eine Anzeige erstatten. Die Polizei ermittelt nur wegen einer Strafe, die zahlt Ihnen aber Ihr Geld nicht aus. Nehmen Sie sich einen neuen Anwalt, der Ihr Geld sichert. Wir haben immer wieder Fälle gehabt, bei denen wir Ihr Geld aus dem Privatvermögen des Anwalts zurückholen mussten. Wenn Sie (zu) lange warten, sind Sie vielleicht der letzte in der Reihe und es ist nichts mehr übrig.

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