Nicht immer liegt ein Anwaltsfehler vor. Mitunter besteht gar kein Anspruch auf Schadensersatz. Für Sie sieht es vielleicht nur danach aus. Zum Beispiel, wenn Sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nichts von Ihrem Anwalt hören: Vielleicht kann er tatsächlich nichts tun, weil die sprichwörtlichen Mühlen langsam mahlen.
Wenn Ihr Anwalt jedoch nie auf Nachfragen reagiert und wenn Sie nie Unterlagen zugeschickt bekommen, sollten Sie hellhörig werden. Dann hilft Ihnen ein Spezialist für Anwaltshaftung: Er prüft, ob Pflichten verletzt und Fehler gemacht wurden – und ob Sie Schadensersatz geltend machen können. Sie wissen, ob Sie gegen Ihren Anwalt vorgehen können.