Fristlose Kündigung nach Schadenersatz
Das Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Mandaten ist von Vertrauen geprägt. Ist dieses Vertrauensverhältnis gestört, muss über die Beendigung des Vertrages nachgedacht werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung stets auch ohne jeden Grund und auch ohne Begründung jederzeit möglich. (Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag: Mandatsniederlegung erst nach Androhung.
Wenn es aber um die Möglichkeit des Schadensersatzes geht, muss das vertragswidrige Verhalten des Anwaltes einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen und die Kündigungsfrist muss gewahrt sein.
Vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts als wichtiger Kündigungsgrund
Bei besonders schweren Verstößen gegen anwaltliche Pflichten kann ein Mandat auch fristlos gekündigt werden.
Um ein Beispiel zu nennen: sie sind zusammen mit ihrem Anwalt im Sportverein. Von einem Mitspieler erfahren sie, dass ihr Anwalt erzählt habe, sie seien pleite, sie könnten nicht einmal die Reparatur ihres Wagens bezahlen. Das wisse er, weil er sie in dem Verkehrsunfall vertrete, den sie vor zwei Wochen gehabt hätten. Zudem seien sie betrunken gewesen.
Sie sind sicherlich wenig begeistert, mag die Information wahr oder falsch sein.
Beispiele für einen schweren Verstoß gegen Anwaltspflichten sind:
- Unterschlagung von Geld
- massive Beleidigungen, auch z.B. in den sozialen Medien
- der Anwalt arbeitet in einer Sache für sie (z.B. vertritt er sie bei einem Verkehrsunfall) und in einer anderen gegen sie (vertritt z.B. ihren Vermieter gegen sie)
- Verstoß gegen den Datenschutz
Kündigungsfrist von zwei Wochen beachten
Im Zusammenhang mit einer solch besonderen Pflichtverletzung ist nun Ihr schnelles Handeln unbedingt notwendig:
Erfährt der Mandant von einem solchen Fehlverhalten, muss er innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen kündigen (BGH, Urteil vom 16.07.2020, Az: IX ZR 298/19, NJW 2020, 2538).
Bleiben wir bei dem oben genannten Beispiel: innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie von der Erzählung des Anwalts im Sportverein erfahren haben, müssen Sie den Vertrag kündigen!
Versäumen Sie diese Frist, können Sie im Nachhinein keinen Ersatz mehr für den Schaden geltend gemacht werden, der Ihnen aus der Beendigung des Vertrags entsteht!
Wenn Sie z.B. nach dem Vertrauensbruch einen anderen Anwalt in Ihrer Verkehrssache nehmen, dann will und muss der auch bezahlt werden. Um auf den Kosten nicht sitzen zu bleiben, müssen Sie also schnell reagieren.
Fazit: Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Fehlverhaltens!
Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist. Sie müssen also schnell handeln!
Nur zur Klarstellung sei ergänzt: den Schadenersatzanspruch aus der schlechten Leistung müssen sie nicht innerhalb von 2 Wochen geltend machen. Die Frist bezieht sich nur auf die Kündigung des Anwaltsvertrags.
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