Pflicht des Anwaltes: eindeutige Formulierung eines Vergleiches
Häufig werden gerichtliche Streitigkeiten durch einen Vergleich beigelegt. Dazu wird, meist in der mündlichen Verhandlung, eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, die den Rechtstreit beendet. Dies ist in der Regel ein Kompromiss zwischen den Parteien.
Wir hatten in unserem Blog bereits dazu Stellung genommen, welche Aufklärungspflichten der Anwalt hat. (Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag Aufgezwungener Vergleich.)
Der Anwalt hat aber auch die Pflicht, auf eine korrekte Formulierung des Vergleichstextes zu achten. So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 (Az: IX ZR 223/20) festgestellt:
„Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen.“
Zu den Pflichten des Anwaltes im Zusammenhang mit einem solchen Vergleich gehört es, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Dazu muss der Rechtsanwalt den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen und im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss des Vergleichs sprechen.
Dem Anwalt obliegen aber auch besondere Pflichten bei der Formulierung des Vergleiches. Es ist seine Pflicht, schon durch die Wortwahl der Erklärung Klarheit zu schaffen. Der Rechtsanwalt darf es regelmäßig gar nicht erst dazu kommen lassen, dass der Wortlaut eines Vergleiches zu Zweifeln überhaupt Anlass gibt.
Der Text muss so klar und präzise formuliert sein, dass nicht nur die Parteien wissen, was gemeint ist. Auch für einen Außenstehenden muss klar erkennbar sein, was die Parteien geregelt haben. Es darf nicht dazu kommen, dass man den Vergleichstext erst auslegen muss, um zu ermittelt, was die Parteien damit sagen wollten. Der sicherste Weg ist deshalb, wenn die Erklärung unmissverständlich ist.
Fazit:
Wenn nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches Fragen aufkommen, wie das gemeint ist oder eine Partei die Regelungen anders auslegt. Dann liegt es nahe, dass der Vergleichstext nicht eindeutig formuliert wurde.
Wenn Sie beim Abschluss dieses Vergleichs durch einen Anwalt vertreten wurden, könnte dies auf eine Pflichtverletzung des Anwaltes hindeuten. Wir prüfen dies gern für Sie.