• Impressum
  • Datenschutz
+49 341 9614345
Anwaltshaftung Online
  • Anwaltshaftung
  • Anwaltsfehler
  • Leistungen
    • Erstberatung
    • Gutachten
    • Verfahren
  • FAQ
  • Blog
  • Über uns
  • Kontakt
  • Menü Menü

Pflicht des Anwaltes: eindeutige Formulierung eines Vergleiches

Allgemein
gerichtlicher Vergleich?

Häufig werden gerichtliche Streitigkeiten durch einen Vergleich beigelegt. Dazu wird, meist in der mündlichen Verhandlung, eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen, die den Rechtstreit beendet. Dies ist in der Regel ein Kompromiss zwischen den Parteien.

Wir hatten in unserem Blog bereits dazu Stellung genommen, welche Aufklärungspflichten der Anwalt hat. (Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag Aufgezwungener Vergleich.)

Der Anwalt hat aber auch die Pflicht, auf eine korrekte Formulierung des Vergleichstextes zu achten. So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.12.2021 (Az: IX ZR 223/20) festgestellt:

„Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen.“

Zu den Pflichten des Anwaltes im Zusammenhang mit einem solchen Vergleich gehört es, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Dazu muss der Rechtsanwalt den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen und im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss des Vergleichs sprechen.

Dem Anwalt obliegen aber auch besondere Pflichten bei der Formulierung des Vergleiches. Es ist seine Pflicht, schon durch die Wortwahl der Erklärung Klarheit zu schaffen. Der Rechtsanwalt darf es regelmäßig gar nicht erst dazu kommen lassen, dass der Wortlaut eines Vergleiches zu Zweifeln überhaupt Anlass gibt.

Der Text muss so klar und präzise formuliert sein, dass nicht nur die Parteien wissen, was gemeint ist. Auch für einen Außenstehenden muss klar erkennbar sein, was die Parteien geregelt haben. Es darf nicht dazu kommen, dass man den Vergleichstext erst auslegen muss, um zu ermittelt, was die Parteien damit sagen wollten. Der sicherste Weg ist deshalb, wenn die Erklärung unmissverständlich ist.

Fazit:

Wenn nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches Fragen aufkommen, wie das gemeint ist oder eine Partei die Regelungen anders auslegt. Dann liegt es nahe, dass der Vergleichstext nicht eindeutig formuliert wurde.

Wenn Sie beim Abschluss dieses Vergleichs durch einen Anwalt vertreten wurden, könnte dies auf eine Pflichtverletzung des Anwaltes hindeuten. Wir prüfen dies gern für Sie.

 

 

Hintergrund Foto erstellt von creativeart – de.freepik.com

22. April 2022
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2022/01/Fragezeichen.jpg 313 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2022-04-22 11:39:322022-04-22 11:39:32Pflicht des Anwaltes: eindeutige Formulierung eines Vergleiches

Seiten

  • Erstberatung
  • Startseite
  • Anwaltshaftung
  • Gutachten
  • Anwaltsfehler
  • Verfahren
  • Leistungen
  • FAQ
  • Blog
  • Nachricht
  • Über uns
  • Impressum
  • Datenschutz

Kategorien

  • Allgemein
  • Featured

Archiv

  • November 2022
  • April 2022
  • Januar 2022
  • August 2021
  • Mai 2021
  • Februar 2021
  • Dezember 2020
  • Oktober 2020
  • August 2020
  • Juni 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • November 2019
  • Juli 2019
  • März 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018

Kontaktieren Sie uns!

Senden Sie uns jetzt online Ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Beratungstermin abzustimmen.

Diese Anfrage ist für Sie kostenfrei.

Lehmann & Humke Rechtsanwälte | Anwaltshaftung
Wir helfen, wenn Ihr Anwalt Fehler macht.

  • Anschrift

    Beethovenstraße 14
    04107 Leipzig

  • Telefon:

    +49 341 9614345

  • Telefax:

    +49 341 9614346

  • E-Mail:

    kanzlei@lehmann-humke.de

  • QR Code:

    Footer

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kanzlei @ lehmann-humke.de widerrufen.
CAPTCHA image

Dies hilft uns, Spam zu verhindern, danke.

© Kanzlei Lehmann & Humke
  • Agentur PEAK´´´
  • PixoLeo Webdesign
Kündigung des Anwalts, weil der Mandant zu nervig ist!?Der nervige Mandant?Anwaltsfehler und Schaden!Anwaltsfehler und Schaden für den Mandanten
Nach oben scrollen