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Widerruf des Anwaltsvertrages?

Allgemein
Widerruf des Anwaltsvertrages

Man kennt dies vom Einkauf auf Online-Plattformen. Diese Kaufverträge kann man grundsätzlich widerrufen. Deshalb erhält man spätestens mit der Bestellungsbestätigung eine Widerrufsbelehrung des Verkäufers. In der heutigen Zeit kommen auch Anwaltsverträge immer häufiger dadurch zustande, dass der Anwalt per Telefon oder E-Mail beauftragt wird.
Gilt dies dann auch im Verhältnis Mandant – Anwalt? Kann man Anwaltsverträge widerrufen?

Die juristische Antwort darauf heißt: Es kommt darauf an!

Voraussetzungen

Auch Anwaltsverträge können widerrufen werden, wenn Sie vom Verbraucher unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Mandant ist ein Verbraucher
  • Anwaltsvertrag wird ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen

Was sind Fernkommunikationsmittel?

Der Vertrag kommt zustande, ohne dass sich Mandant und Anwalt persönlich begegnen, so z. B. über

  • Online
  • Telefon
  • E-Mail

Dies allein reicht indes noch nicht.

Der Anwalt muss regelmäßig und gezielt Fernkommunikationsmittel zum Abschluss von Anwaltsverträgen einsetzen und sich darauf eingerichtet haben, eine Vielzahl von Mandanten unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zu gewinnen.

Es reicht für die Annahme eines Fernabsatzmandats nicht aus, wenn nur gelegentlich ein Mandat ohne persönlichen Kontakt erteilt wird. Erforderlich ist ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.

Dafür spricht,

  • wenn die Kanzlei so organisiert ist, dass bei den Vertragsverhandlungen oder dem Abschluss des Anwaltsvertrages typischerweise Anwalt und Mandant nicht gleichzeitig persönlich anwesend sind

und

  • der Anwalt eine Mandatserteilung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Außenverhältnis gegenüber Dritten aktiv bewirbt.

Widerrufsbelehrung erforderlich

Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, ist der Mandant über sein Widerrufsrecht und die Folgen des Widerrufs zu belehren.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Mandant sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, verliert der Anwalt seinen Vergütungsanspruch und muss alle vom Mandanten erhaltenen Zahlungen unverzüglich und binnen 14 Tagen an den Mandanten zurückzahlen.

Fehlende Widerrufsbelehrung

Sofern die weiter oben genannten Voraussetzungen vorliegen und der Mandant nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Mandant kann in diesem Fall den Widerruf auch nach Ablauf der 14 Tages-Frist erklären.
Allerdings erlischt das Widerrufsrecht des Mandanten spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.

Fazit:

Auch Anwälte, die heute die modernen technischen Möglichkeiten gezielt dazu nutzen, um Mandanten zu gewinnen, müssen den Mandanten über sein Widerrufsrecht aufklären.

Tun sie dies nicht, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren.

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