Schock – die Anwaltsrechnung ist da! Was darf ein Anwalt kosten?
Wer hat dies nicht schon selbst erlebt: beim Anblick einer Rechnung ist man einem Herzinfarkt nahe und fragt sich „Was darf ein Anwalt kosten?“. Eine Frau beauftragte einen Anwalt und erhielt nach Abschluss der Angelegenheit per Post die Rechnung: fast € 23.000,00. Kein Wunder, dass sie geschockt war. Sie bat mich, diese Rechnung zu prüfen.
Was darf ein Anwalt kosten? Vergütungsvereinbarung
Im vorliegenden Fall hatte sie mit ihrem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Es wurde ein Stundenlohn von € 250,00 vereinbart; der Anwalt sollte nach den geleisteten Stunden abrechnen.
Grundsätzlich sind derartige Vergütungsvereinbarungen nicht nur zulässig, sondern sie sind immer häufiger zu finden.
Wann ist aber eine solche Vergütungsvereinbarung nach Stunden wirksam? Grundsätzlich gilt für die Vergütungsvereinbarung: Sie muss
- in Textform abgefasst sein. Textform heißt, man die Vereinbarung nicht unterschreiben muss. Sie ist deshalb neben dem klassischen Papiertext auch als Telefax-, E-Mail-, Telegramm- oder sogar als SMS-Nachricht möglich.
- als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden. Hier reicht aber auch eine andere Bezeichnung wie Honorarvereinbarung aus.
- sich von den anderen Vereinbarungen deutlich absetzen: Sie muss durch besondere Gestaltung wie Fettdruck oder Absatz deutlich abgetrennt von den anderen Regelungen erkennbar sein.
- gesondert von der Vollmacht vereinbart werden.
- in Textform abgefasst sein. Textform heißt, man die Vereinbarung nicht unterschreiben muss. Sie ist deshalb neben dem klassischen Papiertext auch als Telefax-, E-Mail-, Telegramm- oder sogar als SMS-Nachricht möglich.
- als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden. Hier reicht aber auch eine andere Bezeichnung wie Honorarvereinbarung aus.
- sich von den anderen Vereinbarungen deutlich absetzen: Sie muss durch besondere
Gestaltung wie Fettdruck oder Absatz deutlich abgetrennt von den anderen Regelungen erkennbar sein. - gesondert von der Vollmacht vereinbart werden.
- den Hinweis enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Was darf ein Anwalt kosten? Stundensatz
Grundsätzlich darf eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Die Grenze ist Sittenwidrigkeit oder Unangemessenheit der Vergütungsvereinbarungen. Stundensätze zwischen € 200,00 und € 500,00 sind möglich. Gegen den Stundensatz in unserem Beispiel von € 250,00 je Stunde bestehen keine Bedenken. (Wie sich das Honorar eines Anwaltes berechnet, erklären wir in unserem Beitrag Anwälte sind teuer!?)
Doch welche Zeiteinheit wird beim Stundensatz berücksichtigt?
Es ist üblich nach der tatsächlich geleisteten Zeit, also minutengenau, abzurechnen. Diese Methode erfordert jedoch einen hohen Verwaltungsaufwand, sodass die Abrechnungen im Regelfall nach vereinbarten Zeiteinheiten erfolgt. Nach der derzeit vorherrschenden Meinungslage sollte zumindest eine Abrechnung in Zehntel-Stundeneinheiten (sechs Minuten) erfolgen.
Welche Zeiten werden vergütet?
Bei der Frage „Was darf ein Anwalt kosten?“ ist ebenfalls entscheidend, welche Zeiten vergütungspflichtig sind – und wie der Mandant dies prüfen kann.
Wurde eine zeitabhängige Vergütung vereinbart, ist selbstverständlich jede Arbeit des Anwaltes für dieses Mandat zu vergüten. Hier ist zunächst ganz klar zu sagen: Der Anwalt ist vollumfänglich beweispflichtig für die erbrachten Leistungsstunden.
Deshalb muss der Anwalt in seiner Kanzlei ein System integrieren, womit er zuverlässig die Anzahl der geleisteten Stunden für das jeweilige Mandat erfassen und den Inhalt der Arbeiten dokumentieren kann. Regelmäßig erfolgt dies durch einen Stundenachweis, in dem der Anwalt das Datum, die Zeitspanne und die konkrete Arbeit beschreibt.
Der Anwalt kann ohne Weiteres stichwortartig in einer auch im Nachhinein verständlichen Weise niederlegen, welche konkrete Tätigkeit er innerhalb eines bestimmten Zeitraums verrichtet hat. Insoweit ist etwa anzugeben, welche Akten und Schriftstücke einer Durchsicht unterzogen, welcher Schriftsatz vorbereitet oder verfasst wurde, zu welcher Rechts- oder Tatfrage welche Literaturrecherchen angestellt oder zu welchem Thema mit welchem Gesprächspartner er wann telefoniert hat.
Nicht genügend sind hingegen allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können.
Was sollte in der Vergütungsvereinbarung noch geregelt sein?
Es sollte klargestellt werden, ob z. B. Fahrtzeiten des Anwaltes zu Gerichtsterminen etc. als abrechenbare Einheiten gelten. Es sollte zudem geregelt werden, ob die Tätigkeit mitwirkender Mitarbeiter gesondert erfasst und abgerechnet wird oder diese über die Anwaltstunden abgegolten wird. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte geregelt werden, dass Mehrwertsteuer und Auslagen zusätzlich abgerechnet werden.
Wichtig ist auch eine Regelung, dass dem Mandanten die angefallenen Stunden in bestimmten Abständen mitgeteilt werden und der Mandant sein Einverständnis mit der Stundenauflistung schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt. Diese Frist soll es ihm ermöglichen, die Aufstellung der Arbeitsstunden zu prüfen.
Man kann auch vereinbaren, dass der Anwalt den Mandanten informiert, wenn er eine bestimmte Anzahl von Stunden erreicht hat. Gerade Letzteres hätte unserer Mandantin geholfen. Wenn ihr die in einem bestimmten, nicht zu lang zu bemessenen Zeitraum, z. B. einer Woche, erbrachten Stunden durch den Anwalt mitgeteilt worden wären, hätte sie ggf. die Notbremse ziehen können.
Fazit: Was darf ein Anwalt kosten?
Achten Sie deshalb genau auf den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung. Bei der Frage „Was darf ein Anwalt kosten?“ sind Transparenz und klare Absprachen wichtig. Wenn von vornherein klar bestimmt ist, was der Anwalt wofür zu welchen Stundensatz abrechnen darf, kommt es nicht zu bösen Überraschungen.