• Impressum
  • Datenschutz
+49 341 9614345
Anwaltshaftung Online
  • Anwaltshaftung
  • Anwaltsfehler
  • Leistungen
    • Erstberatung
    • Gutachten
    • Verfahren
  • FAQ
  • Blog
  • Über uns
  • Kontakt
  • Menü Menü

Anwaltsfehler in der Zwangsvollstreckung

Allgemein

Es ist toll, wenn der Anwalt mit seiner Klage vor Gericht gewinnt und der Gegner zur Zahlung an seinen Mandanten verurteilt wird.

Ein solches positive Urteil bedeutet leider aber noch lange nicht, dass der Gegner diese Summe auch wirklich bezahlt. Die große Freude des Mandanten über dieses Urteil kann sich ganz schnell in Frustration wandeln, nämlich dann, wenn der Gegner pleite ist und einen Insolvenzantrag stellt. Dann kann das Urteil schnell nicht mal mehr das Papier wert sein, auf welchem die Zahlung verfügt wurde.

Gerade dann, wenn eine Zahlungsunfähigkeit des Gegners droht oder zu befürchten ist, ist schnelles Handeln erforderlich.

Der Bundesgerichtshof hat sich unter anderen in einer Entscheidung aus 2019 (Urteil vom 19.09.2019, Az: IX ZR 22/17) mit der Anwaltshaftung bei der Zwangsvollstreckung auseinandergesetzt und geurteilt:

  • Ein Rechtsanwalt, der mit der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung beauftragt worden ist und einen Titel (das ist die Bezeichnung für ein Urteil, aus dem vollstreckt werden kann) gegen einen Schuldner des Mandanten erwirkt hat, hat zügig die Zwangsvollstreckung zu betreiben, soweit pfändbares Vermögen bekannt ist oder ermittelt werden kann.
  • Gibt es besondere Anzeichen für eine bevorstehende Pleite des Prozessgegners, so kann man auch bestimmte Dinge (z. B. Maschinen oder Autos) sicherstellen.
  • • Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung zum Ausfall des Mandanten führen würde, muss der beauftragte Rechtsanwalt die Zwangsvollstreckung mit besonderer Beschleunigung betreiben. Er muss dann unter den verfügbaren Vollstreckungsmöglichkeiten diejenige auswählen, die am schnellsten zu einem Ergebnis führt.

Auftrag des Anwaltes

Regelmäßig umfasst der Auftrag des Anwaltes nicht nur die gerichtliche Durchsetzung der Forderung des Mandanten, sondern auch deren zwangsweise Beitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Pflichten des Anwaltes

Ein Rechtsanwalt hat seinen Auftrag so zu erledigen, dass Nachteile für den Mandanten möglichst vermieden werden.

Ein Rechtsanwalt, der mit der zwangsweisen Durchsetzung einer Forderung beauftragt worden ist und einen Titel gegen einen Schuldner des Mandanten erwirkt hat, muss zügig die Zwangsvollstreckung betreiben, soweit pfändbares Vermögen bekannt ist oder ermittelt werden kann.
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Insolvenz des Schuldners bevorsteht, muss der Anwalt dem Mandanten auch deutlich sagen, dass die Zwangsvollstreckung mit weiteren Kosten verbunden ist. Er muss auch deutlich machen, dass der Mandant auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der Schuldner pleite ist. Das Gericht, der Gerichtsvollzieher und auch der Anwalt müssen auch dann bezahlt werden, wenn kein Geld oder kein Sachvermögen mehr zu holen sind.

Ob das so ist, weiß man häufig erst, nachdem der Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner war. Doch der Mandant muss vorher so umfassend informiert werden, dass er in Kenntnis der absehbaren Chancen und Risiken eine eigenverantwortliche Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen kann.

Die gängigsten Mittel der Zwangsvollstreckung sind: Pfändung von Arbeitseinkommen, Pfändung von Konten, Pfändung von Gegenständen in der Wohnung, Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher. Es liegt daher auch an dem Mandanten, Informationen zusammenzutragen, die bei der Zwangsvollstreckung helfen – Arbeitgeber, Kennzeichen und Marke/Typ des Autos, Bankverbindung, um nur einige zu nennen.
Droht dem Mandanten ein Rechtsverlust, hat der Anwalt diesem durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Deshalb muss der Anwalt die Zwangsvollstreckung mit besonderer Beschleunigung betreiben, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Verzögerung zum Ausfall des Mandanten führen würde.

Schaden des Mandanten

Durch die vom Anwalt begangenen Pflichtverletzung muss dem Mandanten ein Schaden entstanden sein.

Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung bei zeitnahen Handeln des Anwaltes hätte beigetreiben werden können.

Dafür reicht eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden sei.

Ein Beispiel: Der Anwalt hat einen Hinweis auf ein Konto bekommen. Er wartet drei Monate, bis er einen Pfändungsantrag stellt. Inzwischen ist das Konto leer, bei schnellerem Handeln wäre noch etwas zu holen gewesen.

Fazit: Gegner zahlungsunfähig – und nun?

Gerade dann, wenn es Anzeichen gibt, dass Ihr Gegner zahlungsunfähig ist oder gar ein Insolvenzverfahren droht, ist ein schnelles Handeln erforderlich. Ihr Anwalt muss schnell geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, um Ihr Geld beizutreiben. Macht er dies nicht oder zu spät, kann es ein Fall der Anwaltshaftung sein.
Bildnachweis: Geschäft Foto erstellt von freepik – de.freepik.com

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2020/06/anwaltsfehler-zwangsvollstreckung.jpg 313 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2020-06-08 10:42:082020-06-08 10:50:57Anwaltsfehler in der Zwangsvollstreckung

Frist versäumt – und nun?

Allgemein

Vor einigen Tagen kam ein aufgeregter Mandant zu uns und legte einen Beschluss des Landgerichts vor, mit dem seine Berufung als unzulässig verworfen wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Berufung nicht in der gesetzlichen Frist begründet wurde. Und nun? Game over für den Mandanten – oder ein Fall der Anwaltshaftung?
Fristen spielen im Alltag eines Jeden eine Rolle – sei es für die Abgabe der Steuererklärung oder auch nur für die Rückmeldung auf eine Geburtstagseinladung.
Im beruflichen Alltag eines Anwalts spielen hingegen Fristen eine sehr große Rolle. Versäumt der Anwalt eine Frist, kann es zu enormen Nachteilen für den Mandanten führen. Der richtige Umgang mit Fristen gehört deshalb zu den zentralen Pflichten eines Anwalts.

Doch was sind Fristen und was bedeuten sie?

Fristen im anwaltlichen Alltag gibt es zahlreiche. Die wichtigsten sind:

  • Fristen, innerhalb derer eine Klage erhoben werden muss, um den Anspruch durchzusetzen; die Verjährungsfrist (lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag Forderung verjährt – und nun?),
  • die vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweis des Gerichts
  • Fristen zur Erwiderung auf einen Schriftsatz der Gegenseite;
  • die Frist zur Einzahlung des geforderten Gerichts- oder Auslagenvorschusses etc.

oder

  • die Frist für die Begründung der Berufung.

Es gibt Verjährungsfristen und Ausschlussfristen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist bleibt der Anspruch zwar bestehen, der Verpflichtete darf die Leistung aber verweigern. Dagegen verliert man nach Ablauf einer Ausschlussfrist automatisch ein Recht.

Wann ist eine Frist versäumt?

Ganz einfach: eine Frist ist dann versäumt, wenn der Anwalt die von ihm geforderte Handlung nicht innerhalb dieser Frist vornimmt.

Warum wird eine Frist versäumt?

Gründe für eine Fristversäumnis gibt es viele:

  • Der Anwalt hat sie einfach vergessen.
  • Die Frist wurde nicht korrekt vom Anwalt berechnet.
  • Die Frist wurde nicht richtig in den Kalender eingetragen.
  • Die Übertragung des Schriftsatzes an das Gericht wurde nicht kontrolliert.

Was ist vom Anwalt zu verlangen, damit er Fristen nicht verpasst?

Selbstverständlich muss der Anwalt die Frist kennen oder erkennen und diese dokumentieren. Das bedeutet, dass er Beginn und Ende der Frist zunächst korrekt bestimmt und diese in den in jeder Kanzlei zu führenden Fristenkalender einträgt.
Durch organisatorische Vorkehrungen in der Kanzlei muss er dafür Sorge tragen, dass er rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf diese hingewiesen wird und er deshalb Zeit hat, den Schriftsatz etc. zu fertigen.
Er muss sicherstellen und kontrollieren, dass sein Schriftsatz dann noch innerhalb der Frist vollständig an das Gericht übermittelt wird.

Was tun, wenn eine Frist versäumt ist?

Bei Versäumen einer bestimmten Frist, so wie in unserem Fall der Frist zur Begründung der Berufung, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. Dies bedeutet, dass die verpasste Frist ohne Folgen bleibt und das Verfahren ganz normal fortgesetzt wird.
Die Voraussetzungen sind aber streng. So darf die Fristversäumnis nicht verschuldet worden sein. Verpassen Anwälte die Frist, gelingt dies nur, wenn sie beispielsweise glaubhaft belegen, dass ihr Büropersonal einen Fehler gemacht hat und sie ihre Angestellten ausreichend belehrt und überwacht haben.
In unserem Fall wurde ein solcher Antrag nicht gestellt. Das Verfahren war durch den Beschluss des Landgerichts beendet.

Ein Fall der Anwaltshaftung?

Grundsätzlich ist die Versäumung einer Frist ein Fall für die Anwaltshaftung, wenn der Anwalt ihm obliegende Pflichten verletzt. Allerdings ist dies nur der erste Schritt zum Schadensersatz. Den gibt es nur, wenn sich die Pflichtverletzung des Anwalts zum Nachteil des Mandanten auswirkt, ihm also dadurch Schaden entstanden ist.
Ein Schaden wäre regelmäßig erst dann entstanden, wenn die Berufung ohne die Fristversäumnis erfolgreich für den Mandanten hätte geführt werden können. (lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag Anwaltshaftung – was bedeutet dies?)

Fazit: Frist versäumt – und nun?

Wenn Ihr Anwalt eine Frist versäumt, ist das nicht gut, bedeutet aber noch nicht das Ende. Wenn Sie im Urteil oder in einem sonstigen gerichtlichen Schreiben lesen oder vermuten, dass ihr Anwalt eine Frist versäumt hat, seien Sie hellhörig und lassen Sie prüfen, ob Ihnen dadurch Schaden entstanden ist.

 

 

 

Bildnachweis: Kalender Foto erstellt von rawpixel.com – de.freepik.com

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2020/04/Frist_versaeumt_und_nun.jpg 309 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2020-04-14 14:49:212020-06-08 11:06:37Frist versäumt – und nun?

Anwaltshaftung – Was bedeutet das?

Allgemein

Wir erleben in unserem beruflichen Alltag immer wieder, dass die Menschen mit dem Begriff „Anwaltshaftung“ nichts anfangen können. Deshalb wollen wir kurz darstellen, was Anwaltshaftung bedeutet.

Anwaltshaftung – was bedeutet das?

Egal wen man fragt – dass Ärzte haften, wenn sie einen Patienten falsch behandeln – ist heute allgemein bekannt. Auch das war nicht immer so. Früher waren die Götter in Weiß unangreifbar. Man dachte, eine Krähe hacke der anderen kein Auge aus. Es hat lange gedauert, bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass auch Ärzte für ihre Fehler einstehen müssen.

Gleiches gilt für Anwälte. Die überwiegende Anzahl der Anwälte leistet hervorragende Arbeit. Aber auch Anwälte verletzen manchmal ihnen obliegende Pflichten oder machen Fehler.  Das ist nicht gut, aber menschlich und passiert deshalb mitunter.  Ärgerlich wird es dann, wenn dadurch dem Mandanten Nachteile entstehen.

Die Anwaltshaftung basiert auf 2 Säulen:

  • der Pflichtverletzung des Anwalts und
  • dem kausal dadurch entstandenen Schaden

Pflichtverletzung des Anwalts

Die erste Säule der Anwaltshaftung ist die Pflichtverletzung des Anwalts. Die anwaltliche Tätigkeit ist von zahlreichen Pflichten geprägt. Klassische Pflichtverletzung eines Anwalts sind:

  • unzureichende Beratung des Mandanten
  • unterlassene Aufklärung über die Risiken (siehe auch unseren Artikel Aufgezwungener Vergleich)
  • versäumte Fristen
  • verpasste Termine
  • falsche Versprechungen (lesen Sie dazu unseren Blog Falsche Versprechungen)

Häufig liegt die Pflichtverletzung des Anwalts klar auf der Hand. Hat er beispielsweise die Berufung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bei Gericht eingereicht, muss man über einen Anwaltsfehler nicht mehr diskutieren.
Manchmal ist es schwieriger, den Anwaltsfehler zu erkennen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Mandant nicht ausreichend beraten fühlt. Hier ist dann zu ermitteln, wie hat der Anwalt beraten, was er hat dem Mandanten gesagt und was hätte ein ordnungsgemäß arbeitender Anwalt aufklären müssen.

Der Schaden des Mandanten

Die zweite Säule der Anwaltshaftung ist der Schaden für den Mandanten. Dieser muss kausal, das heißt gerade durch den Fehler des Anwalts bzw. durch dessen Pflichtverletzung eingetreten sein.
Erfahrungsgemäß ist dies der schwierigere Teil. Hier sind 2 Vermögenslagen des Mandanten gegenüber zustellen: einmal die tatsächliche Situation des Mandanten und zum anderen die mutmaßliche Lage, wenn der Fehler nicht begangen worden wäre. Dies ist im Einzelfall problematisch.

Ein Beispiel:
Der Mandant klagt auf Zahlung von € 20.000,00. Er bemängelt, dass ihn der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren zu einem Vergleich gedrängt hat. Ohne den Mandanten aufzuklären hat er für diesen in der mündlichen Verhandlung einen unwiderruflichen Vergleich geschlossen. Danach soll der Mandat € 10.000,00 bekommen. Der in der Verhandlung anwesende Mandant hat dem Vergleich zugestimmt. Jetzt meint er, dass der Vergleich für ihn schlecht sei und er ihn gar nicht gewollt habe.
Die anwaltliche Pflichtverletzung liegt hier klar vor: der Anwalt muss den Mandanten zu den Vor- und Nachteilen des Vergleiches und auch hinsichtlich des mutmaßlichen Ausgang des Verfahrens sowie zu den Risiken bei der Fortsetzung dieses aufklären (verfolgen Sie dazu unseren Blogartikel: Aufgezwungener Vergleich). Dies hat der Anwalt hier nicht getan.

Fraglich ist indes, ob dem Mandanten durch das Verhalten des Anwalts ein Schaden entstanden ist. Hier muss man das korrekte Handeln eines ordnungsgemäß arbeitenden Anwaltes gegenüberstellen. Dessen Pflicht war es, den Mandanten gerade über diese Vor- und Nachteile des Vergleiches detailliert aufzuklären und zu beraten. Er musste einschätzen, wie gut die Aussichten sind, dass der Mandant das Verfahren gewinnt. Er hätte ihm erklären müssen, dass mit der Fortsetzung des Verfahrens ein hohes Risiko verbunden ist, da man den Anspruch womöglich nicht beweisen kann. Eventuell können sich Zeugen nach so langer Zeit nicht mehr im Detail erinnern. Es wäre deshalb denkbar, dass das Verfahren verloren wird. Bei einer solchen Aufklärung war es nachvollziehbar, dass der Mandant dem Vergleich zugestimmt hätte. Besser das Geld aus dem Vergleich, als am Ende gar nichts bekommen. In dem Fall wäre dem Mandanten aber durch das Fehlverhalten seines Anwaltes kein Schaden entstanden. Trotz Pflichtverletzung des Anwaltes bekommt er € 10.000,00. Bei sachgerechter Beratung des Anwaltes hätte er auch € 10.000,00 erhalten. Beide Vermögenslagen sind identisch.

Anders ist die Lage, wenn der Anwalt die Erfolgsaussichten des Verfahrens so positiv eingeschätzt hat, dass man mit einer antragsgemäßen Verurteilung des Gegners rechnen konnte. In dem Fall gab es für den Mandanten im Regelfall keine Notwendigkeit, auf einen Teil seiner Forderung zu verzichten. Er hätte sich bei sachgerechter Beratung durch einen korrekt arbeitenden Anwalt vermutlich gegen
den Vergleich entschieden. Kommt es dann wie erwartet und der Mandant siegt im Verfahren, erhält er € 20.000,00. Er hat damit mehr, als durch den Vergleich. Durch das fehlerhafte Handeln seines Anwalts ist ihm ein Schaden entstanden.

Fazit: Anwaltshaftung – was bedeutet das?

Häufig ist die Vermutung des Mandanten berechtigt: der Anwalt hat nicht korrekt gearbeitet. Dies sagt aber noch nichts darüber aus, ob dieses Handeln für den Mandanten nachteilig war.
Ob ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, bedarf der detaillierten Prüfung. Nur wenn dies der Fall ist, kann eine Anwaltshaftung erfolgreich durchgesetzt werden.
Wir prüfen dies gern für Sie. Dann haben Sie Gewissheit.

Hintergrund Foto erstellt von freepik – de.freepik.com

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2020/03/anwaltshaftung_was-_bedeutet_das.jpg 313 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2020-03-23 17:35:242020-03-24 12:55:42Anwaltshaftung – Was bedeutet das?

Schock – die Anwaltsrechnung ist da! Was darf ein Anwalt kosten?

Allgemein

Wer hat dies nicht schon selbst erlebt: beim Anblick einer Rechnung ist man einem Herzinfarkt nahe und fragt sich „Was darf ein Anwalt kosten?“. Eine Frau beauftragte einen Anwalt und erhielt nach Abschluss der Angelegenheit per Post die Rechnung: fast € 23.000,00. Kein Wunder, dass sie geschockt war. Sie bat mich, diese Rechnung zu prüfen.

Was darf ein Anwalt kosten? Vergütungsvereinbarung

Im vorliegenden Fall hatte sie mit ihrem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Es wurde ein Stundenlohn von € 250,00 vereinbart; der Anwalt sollte nach den geleisteten Stunden abrechnen.

Grundsätzlich sind derartige Vergütungsvereinbarungen nicht nur zulässig, sondern sie sind immer häufiger zu finden.

Wann ist aber eine solche Vergütungsvereinbarung nach Stunden wirksam? Grundsätzlich gilt für die Vergütungsvereinbarung: Sie muss

  • in Textform abgefasst sein. Textform heißt, man die Vereinbarung nicht unterschreiben muss. Sie ist deshalb neben dem klassischen Papiertext auch als Telefax-, E-Mail-, Telegramm- oder sogar als SMS-Nachricht möglich.
  • als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden. Hier reicht aber auch eine andere Bezeichnung wie Honorarvereinbarung aus.
  • sich von den anderen Vereinbarungen deutlich absetzen: Sie muss durch besondere Gestaltung wie Fettdruck oder Absatz deutlich abgetrennt von den anderen Regelungen erkennbar sein.
  • gesondert von der Vollmacht vereinbart werden.
  • in Textform abgefasst sein. Textform heißt, man die Vereinbarung nicht unterschreiben muss. Sie ist deshalb neben dem klassischen Papiertext auch als Telefax-, E-Mail-, Telegramm- oder sogar als SMS-Nachricht möglich.
  • als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden. Hier reicht aber auch eine andere Bezeichnung wie Honorarvereinbarung aus.
  • sich von den anderen Vereinbarungen deutlich absetzen: Sie muss durch besondere
    Gestaltung wie Fettdruck oder Absatz deutlich abgetrennt von den anderen Regelungen erkennbar sein.
  • gesondert von der Vollmacht vereinbart werden.
  • den Hinweis enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

Was darf ein Anwalt kosten? Stundensatz

Grundsätzlich darf eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Die Grenze ist Sittenwidrigkeit oder Unangemessenheit der Vergütungsvereinbarungen. Stundensätze zwischen € 200,00 und € 500,00 sind möglich. Gegen den Stundensatz in unserem Beispiel von € 250,00 je Stunde bestehen keine Bedenken. (Wie sich das Honorar eines Anwaltes berechnet, erklären wir in unserem Beitrag Anwälte sind teuer!?)

Doch welche Zeiteinheit wird beim Stundensatz berücksichtigt?

Es ist üblich nach der tatsächlich geleisteten Zeit, also minutengenau, abzurechnen. Diese Methode erfordert jedoch einen hohen Verwaltungsaufwand, sodass die Abrechnungen im Regelfall nach vereinbarten Zeiteinheiten erfolgt. Nach der derzeit vorherrschenden Meinungslage sollte zumindest eine Abrechnung in Zehntel-Stundeneinheiten (sechs Minuten) erfolgen.

Welche Zeiten werden vergütet?

Bei der Frage „Was darf ein Anwalt kosten?“ ist ebenfalls entscheidend, welche Zeiten vergütungspflichtig sind – und wie der Mandant dies prüfen kann.

Wurde eine zeitabhängige Vergütung vereinbart, ist selbstverständlich jede Arbeit des Anwaltes für dieses Mandat zu vergüten. Hier ist zunächst ganz klar zu sagen: Der Anwalt ist vollumfänglich beweispflichtig für die erbrachten Leistungsstunden.

Deshalb muss der Anwalt in seiner Kanzlei ein System integrieren, womit er zuverlässig die Anzahl der geleisteten Stunden für das jeweilige Mandat erfassen und den Inhalt der Arbeiten dokumentieren kann. Regelmäßig erfolgt dies durch einen Stundenachweis, in dem der Anwalt das Datum, die Zeitspanne und die konkrete Arbeit beschreibt.

Der Anwalt kann ohne Weiteres stichwortartig in einer auch im Nachhinein verständlichen Weise niederlegen, welche konkrete Tätigkeit er innerhalb eines bestimmten Zeitraums verrichtet hat. Insoweit ist etwa anzugeben, welche Akten und Schriftstücke einer Durchsicht unterzogen, welcher Schriftsatz vorbereitet oder verfasst wurde, zu welcher Rechts- oder Tatfrage welche Literaturrecherchen angestellt oder zu welchem Thema mit welchem Gesprächspartner er wann telefoniert hat.

Nicht genügend sind hingegen allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können.

Was sollte in der Vergütungsvereinbarung noch geregelt sein?

Es sollte klargestellt werden, ob z. B. Fahrtzeiten des Anwaltes zu Gerichtsterminen etc. als abrechenbare Einheiten gelten. Es sollte zudem geregelt werden, ob die Tätigkeit mitwirkender Mitarbeiter gesondert erfasst und abgerechnet wird oder diese über die Anwaltstunden abgegolten wird. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte geregelt werden, dass Mehrwertsteuer und Auslagen zusätzlich abgerechnet werden.

Wichtig ist auch eine Regelung, dass dem Mandanten die angefallenen Stunden in bestimmten Abständen mitgeteilt werden und der Mandant sein Einverständnis mit der Stundenauflistung schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist mitteilt. Diese Frist soll es ihm ermöglichen, die Aufstellung der Arbeitsstunden zu prüfen.

Man kann auch vereinbaren, dass der Anwalt den Mandanten informiert, wenn er eine bestimmte Anzahl von Stunden erreicht hat. Gerade Letzteres hätte unserer Mandantin geholfen. Wenn ihr die in einem bestimmten, nicht zu lang zu bemessenen Zeitraum, z. B. einer Woche, erbrachten Stunden durch den Anwalt mitgeteilt worden wären, hätte sie ggf. die Notbremse ziehen können.

Fazit: Was darf ein Anwalt kosten?

Achten Sie deshalb genau auf den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung. Bei der Frage „Was darf ein Anwalt kosten?“ sind Transparenz und klare Absprachen wichtig. Wenn von vornherein klar bestimmt ist, was der Anwalt wofür zu welchen Stundensatz abrechnen darf, kommt es nicht zu bösen Überraschungen.

Geld Foto erstellt von freepik – de.freepik.com

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2020/02/was_darf_ein_anwalt_kosten.jpg 313 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2020-02-12 13:50:452020-03-23 20:24:15Schock – die Anwaltsrechnung ist da! Was darf ein Anwalt kosten?

Hinweispflicht auf Höhe der Vergütung?

Allgemein

Muss der Anwalt darauf hinweisen, wieviel er kostet? Dass auch ein Anwalt nicht umsonst arbeitet, sollte jedem klar sein. Doch muss er den Mandanten auch auf die Höhe der Gebühren hinweisen? Was ist, wenn er schlecht arbeitet, muss er dann auch bezahlt werden?
Fragen, mit denen Sie sich vielleicht schon einmal auseinandergesetzt haben. Es gibt hierauf eine klare Antwort: Ja, er hat Anspruch auf Bezahlung und nein, eine allgemeine Hinweispflicht gibt es nicht.
Wir haben zu diesem Thema einen interessanten Artikel zur Entscheidung des OLG München, Urteil vom 05.06.2019, Az: 15 U 318/18 gefunden, der das Problem gut verdeutlicht:

1. rundsätzlich kann ein Rechtsanwalt trotz Schlechterfüllung eines Anwaltsdienstvertrags die ihm geschuldeten Gebühren verlangen.

2. Aus besonderen Umständen des Einzelfalls kann sich nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren, etwa wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel erkennbar wirtschaftlich sinnlos macht. (eigene Ls.)

Wenn ein Mandat nicht so läuft, wie es sich der Mandant wünscht, dann kommt er schnell auf die Idee, zumindest einmal die Vergütung des Anwalts in Zweifel zu ziehen. Ein Dissens über die Vergütung ist daher nicht selten der Ausgangspunkt für eine haftpflichtrechtliche Auseinandersetzung. Wissen sollte man dazu zwei Dinge: Trotz fehlerhafter Mandatsbearbeitung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung. Aber: In einem aus der mangelhaften Leistung erwachsenen Schaden können auch Gebühren enthalten sein.

Ein begründeter Schadensersatzanspruch erfordert, dass der betreffende finanzielle Verlust durch die anwaltliche Schlechtleistung verursacht wurde. Gebühren können daher dann Teil des Schadens sein, wenn sie entweder bei ordnungsgemäßer Mandatsbearbeitung gar nicht angefallen oder von anderer Seite erstattet worden wären.

Hier hatte der Anwalt die Mandantin in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung beraten, die letztlich mit einer Abfindungszahlung des Arbeitgebers an die Mandantin endete. Die gesetzlichen Gebühren rechnete der Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung der Mandantin ab. Er hatte sich allerdings am Ende des Erstberatungsgesprächs eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnen lassen, nach der ein Honorar von 290 Euro netto pro Stunde geschuldet war. Für angefangene 15 Minuten wurde danach jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass diese Gebührenregelung dazu führe, dass die Differenz zwischen einer Erstattung von Rechtschutzversicherung, Justizbehörden oder Gegenseite von der Mandantin selbst zu tragen wäre. Für die Mandantin bedeutete dies am Ende, dass der von ihr zu tragende, erheblich über die von der Rechtsschutzversicherung übernommenen gesetzlichen Gebühren hinausgehende Betrag die mit dem Arbeitgeber ausgehandelte Abfindungszahlung sogar noch überstieg. Für die Mandantin endete der Rechtstreit also trotz Rechtsschutzversicherung und trotz einer erstrittenen arbeitsrechtlichen Abfindung im Minus. Hätte der Anwalt darauf hingewiesen, hätte sie das Mandat womöglich nicht erteilt und die Gebührenansprüche wären gar nicht erst entstanden.

Die Frage ist aber, ob der Anwalt darüber hätte belehren müssen. Die nicht erstattungsfähige Kostenbelastung ist nun natürlich ein typisches Phänomen, wenn bei an sich geringen Streitwerten auf Stundensatzbasis abgerechnet wird. Keine Belehrungspflicht besteht nach der Rechtsprechung im Hinblick auf gesetzliche Gebühren und die gesetzliche Erstattungspflicht im Verhältnis zum Ausgang des Rechtsstreits, soweit der Mandant nicht explizit nachfragt.

Seitdem im außergerichtlichen Bereich eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden soll, enthält § 49b V BRAO allerdings eine Hinweispflicht, wenn gleichwohl nach gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden soll. Ein Verstoß hiergegen kann zu einem Schadensersatzanspruch führen, wenn eine Vergütungsvereinbarung zu deutlich günstigeren Kosten geführt hätte.

Hier haben wir aber nun den umgekehrten Fall, dass die Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren für den Mandanten deutlich günstiger gewesen wäre. Man kann also nicht sagen, dass es generell eine für den Mandanten günstigere Lösung gibt, auf die man immer hinweisen muss.

Bei der Frage, ob und inwieweit im Einzelfall Hinweispflichten bestehen, lassen sich die Gerichte durchaus von Verbraucherschutzgedanken leiten. Je krasser das Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen ist, desto strenger werden die Hinweispflichten gesehen.

Dass die Mandantin auf Kosten sitzen bleiben würde, sollte im hier entschiedenen Fall nach dem entsprechenden Hinweis in der Vergütungsvereinbarung klar gewesen sein. Dass sie bei einer Gesamtbetrachtung der Auseinandersetzung am Ende würde draufzahlen müssen, hatte sie vermutlich nicht einkalkuliert. Das war aber auch für den Anwalt nicht klar. Das OLG konstatiert daher zu Recht, der Anwalt sei nicht gehalten gewesen, die Mandantin auf die voraussichtlichen Kosten hinzuweisen, da auch für ihn zum Zeitpunkt der Honorarvereinbarung unklar war, ob und ggf. zu welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis beendet würde. Die wirtschaftliche Sinnlosigkeit des Mandats lag somit nicht auf der Hand. Das Risiko war die Mandantin mit Unterzeichnung der Honorarvereinbarung eingegangen.

Den vollen Gebührenanspruch spricht das OLG dem Anwalt allerdings dennoch nicht zu. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung und der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte hält der Senat nunmehr eine Abrechnung nach 15-Minuten-Takt für unwirksam. Auch selbst einen 5- oder 6-Minutentakt lehnt er ab. Vielmehr müsse die Erfassung in einer „für Anwaltsdienstleistungen sinnvollen Zeiteinheit“ erfolgen. Hier hält er eine Echtzeiterfassung grundsätzlich für möglich und praktikabel. Eine Höchstgrenze für eine Pauschalierung sieht er bei sechs Minuten, demonstriert jedoch sogleich, dass eine (minuten-)genaue Abrechnung durchaus funktionieren kann. Diese führte im Ergebnis zu einem Zeitaufwand von 10 Stunden statt der abgerechneten 25 Stunden.

(Zitiert nach Jungk, BRAK Mitteilungen 5/2019, Seite 236ff.)

 

Bildnachweis: Hintergrund Foto erstellt von freepik – de.freepik.com

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2019/11/Hinweispflicht-Verguetung.jpg 317 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2019-11-28 17:14:112019-12-08 20:08:36Hinweispflicht auf Höhe der Vergütung?

Forderung verjährt – und nun?

Allgemein

Vor ein paar Wochen kam ein Mandant zu uns. Er war völlig aufgelöst und berichtete uns, dass das Gericht seine Klage abgewiesen habe. Der Richter hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Anspruch des Mandanten verjährt sei. Dieser verstand die Welt nicht mehr und wollte von uns wissen, ob dies möglich sei. Und ja, dies ist möglich. Wenn die im gerichtlichen Verfahren verlangte Zahlung verjährt war und die Gegenseite dies eingewandt hat, konnte das Gericht gar nicht mehr anders entscheiden.

Doch was heißt Verjährung?

Verjährung bedeutet im Allgemeinen, dass man einen Anspruch nur innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich durchsetzen kann. Diese Frist beträgt für zivilrechtliche Ansprüche, also auch Schadensersatzansprüche, in der Regel 3 Jahre. Geregelt ist diese Frist in § 199 BGB. Dort heißt es:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

  1. der Anspruch entstanden ist und
  2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.“

Für Sie als juristischen Laien ist dieser Gesetzestext sicher nur juristisches Kauderwelsch und, wenn überhaupt, nur schwer verständlich. Doch genau dafür haben Sie ja Ihren Anwalt. Für einen Juristen gehört die Verjährung zum täglichen Werkzeug und er sollte in der Lage sein, die Verjährung auch richtig zu berechnen.

Wichtig ist zu wissen, dass es auch noch andere, manchmal sehr kurze, Verjährungsfristen gibt. Dies ist zum Beispiel im Mietrecht oder im Arbeitsrecht der Fall.

Im vorliegenden Fall hatte der Rechtsanwalt bei Einreichung der Klage aber gar nicht an die Verjährung gedacht. Dies ist ohne Frage ein gravierender anwaltlicher Fehler. Es kommt aber auch häufig vor, dass der Rechtsanwalt die Verjährungsfrist fehlerhaft berechnet oder er von fehlerhaften Annahmen bei der Feststellung des Verjährungsbeginnes ausgeht.

All das könnte also wieder ein Fall der Anwaltshaftung sein.

Denn selbstverständlich muss der Anwalt stets eine mögliche Verjährung im Auge haben. Er muss vor Einreichung einer Klage deren Erfolgsaussichten prüfen. Hierzu gehört auch, ob der Anspruch überhaupt noch gerichtlich durchsetzbar ist. Dies ist er nur, wenn er noch nicht verjährt ist.

Maßgebliches Verjährungsende ist immer das Ende des Jahres, also der 31.12.. In schöner Regelmäßigkeit wenden sich Ratsuchende zum Ende des Jahres an einen Anwalt, weil sie wissen oder vermuten, dass die Verjährung ihres Anspruches zum Jahresende droht. Gerade dann muss der Anwalt die Verjährung genau prüfen und den Mandanten beraten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verjährung zu verhindern.

Unserem Mandanten half dies nicht mehr. Sein ehemaliger Anwalt hatte einen folgenschweren Fehler begangen. Wir vertreten ihn nun im Verfahren gegen seinen Anwalt.  Ihm ist nämlich durch das fehlerhafte Agieren seines Anwaltes ein Schaden erstanden. Dieser besteht in erster Linie in den Kosten des Rechtsstreits, die der Mandant zahlen muss, da er ja das Verfahren verloren hat. Der Schaden könnte aber noch größer sein. Dies wäre dann der Fall, wenn der Anwalt noch vor der Verjährung der Forderung beauftragt worden war, er den Eintritt der Verjährung hätte verhindern und die Forderung erfolgreich hätte durchsetzen können.

Bildnachweis: Hintergrund Foto erstellt von freepik – de.freepik.com

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2019/11/Verjaehrung.png 317 843 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2019-11-06 16:54:232019-12-08 20:09:04Forderung verjährt – und nun?

Umgang mit Mandantengeldern

Allgemein

Häufig beauftragen Sie einen Anwalt mit einer Rechtssache, bei der Geld bezahlt wird; z. B. aus einem Verkehrsunfall. Die Versicherung reguliert den Schaden an Ihrem Auto. Sie zahlt aber nicht direkt an den Geschädigten –also an Sie -, sondern an Ihren Rechtsanwalt.

Der Anwalt darf auch die Zahlung an sich selbst verlangen, wenn Sie ihm eine sogenannte „Geldempfangsvollmacht“ unterschrieben haben. Das ist fast immer der Fall, denn so kann ein Anwalt sich einen guten Überblick darüber verschaffen, was vom Gegner schon bezahlt wurde und welche Forderung noch offen ist.

Doch die Erfahrung zeigt, dass manche Anwälte das Geld nicht unverzüglich – oder im schlimmsten Fall gar nicht – auszahlen. Denn es ist ja nicht das Geld des Anwalts, sondern Ihr Geld. Er ist deshalb verpflichtet, es an Sie weiterzuleiten.

Die Anforderungen an diese Weiterleitung sind sehr streng. Das möchten wir an einem Beispiel erläutern: eine Anwältin bekam Geld für den Mandanten von einem Dritte bezahlt. Sie lag für drei Wochen im Krankenhaus und konnte das Geld nicht unverzüglich an den Mandanten zahlen. Die Rechtsanwaltskammer hat die Anwältin gerügt, weil sie trotz ihrer Krankheit das Geld drei Wochen behalten hat. Sie hätte die Zahlung anderweitig organisieren müssen, wenn sie selbst es nicht machen kann.

Was heißt aber „unverzüglich“ weiterleiten. Da spielt die Organisationsstruktur einer Kanzlei eine Rolle. Einzelanwälte müssen innerhalb von wenigen Tagen reagieren, sehr große Kanzleien haben etwas mehr Zeit.

Und es kann auch durchaus strafbar sein, wenn der Anwalt ohne Grund das Geld behält.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viel Geduld Mandanten aufbringen. Wenn Sie Geld aus einer Rechtssache erwarten, fragen Sie nach. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Natürlich kann es sein, dass noch gar kein Geld geflossen ist. Nehmen wir wieder das Beispiel eines Verkehrsunfalls. Sie sind sicher, dass Sie keine Schuld haben und der Schaden innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird. Aber Ihr Unfallgegner denkt dasselbe und die Sache zieht sich Monate hin. Sie haben Anspruch darauf, über den Sachstand informiert zu werden. Wenn Sie das Gefühl haben,  Sie werden mit Ausreden abgespeist, der Anwalt ist nicht mehr erreichbar, oder Sie haben vielleicht auch schon von Ihrem Gegner oder der Versicherung erfahren, dass längst Geld überwiesen wurde; werden Sie tätig. Natürlich können Sie eine Anzeige erstatten. Die Polizei ermittelt nur wegen einer Strafe, die zahlt Ihnen aber Ihr Geld nicht aus. Nehmen Sie sich einen neuen Anwalt, der Ihr Geld sichert. Wir haben immer wieder Fälle gehabt, bei denen wir Ihr Geld aus dem Privatvermögen des Anwalts zurückholen mussten. Wenn Sie (zu) lange warten, sind Sie vielleicht der letzte in der Reihe und es ist nichts mehr übrig.

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2019/07/umgang-mit-mandatenbildern-3.jpg 854 1286 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2019-07-15 14:32:442019-12-08 20:09:21Umgang mit Mandantengeldern

Anwälte sind teuer!?

Allgemein

Häufig hört man im beruflichen oder privaten Umfeld, dass Anwälte sehr teuer sind und sie praktisch eine Lizenz zum Gelddrucken haben. Manch einer berichtet von tausenden von Euro, die er an seinen Anwalt zahlen musste. Andere wollen beim Anblick der Rechnung des Anwaltes der Ohnmacht nahe gewesen sein.

Stimmt dies, oder ist das alles nur ein Gerücht?

Wir wollen deshalb kurz die beiden möglichen Vergütungsmöglichkeiten des Anwaltes erläutern:

Der Anwalt kann seine Vergütung nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Mandanten abrechnen.

 

Abrechnung der gesetzlichen Gebühren

Grundsätzlich ist das Honorar des Anwaltes nicht vom Erfolg abhängig. Er erbringt eine Dienstleistung  und erhält für die jeweilige Tätigkeit ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Honorar.  Hierbei wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung, sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden. Der Gesetzgeber hat dabei festgelegt, welchen Wert einzelne Tätigkeiten des Anwaltes haben.

Nehmen wir zur Verdeutlichung an, dass Ihr Anwalt für Sie eine Zahlungsforderung gerichtlich durchsetzen soll.  Wenn er die Klage bei Gericht einreicht, verdient er eine 1,3 Gebühr. Vertritt er Sie in diesem Verfahren in einem Termin vor Gericht, erhält er eine weitere 1,2 Termingebühr.

Für die Bestimmung des Honorars ist der Gegenstandswert maßgeblich. Das heißt, dass sich die Gebühren aus dem Wert berechnen, um den es für den Mandanten geht. Soll der Anwalt zum Beispiel für Sie € 1.000,00 einklagen, sind die € 1.000,00 der Gegenstandswert, aus dem sich die Gebühren berechnen.

Anhand von Tabellen wird die Höhe des Honorars bestimmt:

 

 

Gegenstandswert
bis … Euro
Gebühr Gegenstandswert
bis … Euro
Gebühr
500 45,00 50.000 1.163,00
1.000 80,00 65.000 1.248,00
1.500 115,00 80.000 1.333,00
2.000 150,00 95.000 1.418,00
3.000 201,00 110.000 1.503,00
4.000 252,00 125.000 1.588,00
5.000 303,00 140.000 1.673,00
6.000 354,00 155.000 1.758,00
7.000 405,00 170.000 1.843,00
8.000 456,00 185.000 1.928,00
9.000 507,00 200.000 2.013,00
10.000 558,00 230.000 2.133,00
13.000 604,00 260.000 2.253,00
16.000 650,00 290.000 2.373,00
19.000 696,00 320.000 2.493,00
22.000 742,00 350.000 2.613,00
25.000 788,00 380.000 2.733,00
30.000 863,00 410.000 2.853,00
35.000 938,00 440.000 2.973,00
40.000 1.013,00 470.000 3.093,00
45.000 1.088,00 500.000 3.213,00

 

Aus dem Gegenstandswert von € 1.000,00 beträgt demnach eine 1,0 Gebühr € 80,00. In unserem Beispiel hat der Anwalt eine 1,3 + 1,2 Gebühr, also insgesamt eine 2,5 Gebühr  verdient. Dies sind € 200,00. Hinzu kommen noch Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer.

 

Vergütungsvereinbarungen

Grundsätzlich sind Vergütungsvereinbarungen zulässig. So kann geregelt werden:

  • Vereinbarung des Gebührenrechts, z. B. für den Bereich der außergerichtlichen Beratung
  • Modifizierung des geltenden Gebührenrechts, z. B. durch die Vereinbarung eines Vielfachen der gesetzlichen Gebühren oder des mehrfachen Anfalls einer Gebühr
  • Vereinbarung des Gegenstandswertes, nach dem abgerechnet werden soll
  • Zeit- und Pauschalhonorarvereinbarungen

 

Solche Vergütungsvereinbarungen müssen schriftlich getroffen, also nicht mündliche getroffen werden. Sie müssen als  Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden. Sie sind von anderen Vereinbarungen deutlich abzusetzen und dürfen nicht in der Vollmacht enthalten sein.

Entspricht die Vergütungsvereinbarung nicht den Formvorschriften, kann der Rechtsanwalt nur die gesetzliche Vergütung fordern.

 

Erfolgshonorar

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nicht zulässig. Wie immer gibt es aber auch hier eine  Ausnahme. Es kann im Ausnahmefall dann vereinbart werden, wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung absehen würden. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird.

Einen Anspruch auf Vereinbarung eines Erfolgshonorars haben Sie natürlich nicht.

 

Fazit

Sie sehen, auch das anwaltliche Vergütungsrecht ist nicht ohne und für Sie als Laie kaum zu durchschauen. Haben Sie deshalb keine Scheu und fragen Sie Ihren Anwalt gleich beim ersten Termin nach den Kosten seiner Tätigkeit. Er wird Ihnen eine Kostenspanne beziffern können. Beim Handwerker fragen Sie doch auch zunächst nach dem Preis, warum also nicht auch beim Anwalt. Dann bleiben böse Überraschungen beim Erhalt der Rechnung aus.

 

 

Foto: Designed by katemangostar / Freepik

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2019/03/3170.jpg 3532 5298 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2019-03-25 15:17:362019-12-08 20:10:09Anwälte sind teuer!?

Mein Anwalt tut nichts.

Allgemein

Mein Anwalt tut nichts.

„Mein Anwalt tut nichts, er meldet sich nicht bei mir, er antwortet nicht auf telefonische oder schriftliche Anfragen, in der Verhandlung sitzt er stumm da, während der Anwalt gegenüber die ganze Zeit spricht….“. Diese oder ähnliche Beschwerden hören wir regelmäßig von den Mandanten. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt, muss der Anwalt stets für den Mandanten erreichbar sein? Diesen Fragen gehen wir im Folgenden nach.

Der Anwalt vertritt Ihre Interessen in einem Rechtsstreit. Er erbringt im Regelfall eine Dienstleistung. Er schuldet Ihnen deshalb seine Tätigkeit und nicht einen bestimmten Erfolg. Dazu gehört selbstverständlich, dass er alle notwendigen rechtlichen Schritte einleitet, die zur Verfolgung Ihres rechtlichen Ziels erforderlich sind. So muss er den Sachverhalt im Gespräch mit Ihnen erörtern, Sie korrekt über die Erfolgsaussichten beraten, Klage einreichen bzw. die entsprechenden Anträge stellen, innerhalb gerichtlich gesetzter Fristen zu Schriftsätzen der Gegenseite oder Verfügungen des Gerichts Stellung nehmen und Gerichtstermine wahrnehmen.

Auch wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Anwalt tut nichts, muss dies nicht zwangsläufig problematisch sein.
Manchmal vergehen Wochen, ohne dass in Ihrer Sache irgendetwas passiert. So liegen beispielsweise von der Einreichung Ihrer Klage bis zu einer Reaktion der Gegenseite oft mehrere Wochen. In dieser Zeit ist ein Handeln Ihres Anwalts im Regelfall nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Zeitraum von der Bestimmung eines Verhandlungstermins durch das Gericht bis zu diesem. Auch hier können mehrere Monate dazwischenliegen, ohne dass ein anwaltliches Handeln veranlasst ist.

Aber selbst wenn Ihr Anwalt tatsächlich nichts tut, ist dies nicht zwangsläufig mit einer schlechten Leistung des Anwaltes gleichzusetzen. Gern greifen wir hierzu ein Bespiel auf. Sie kritisieren das Verhalten Ihres Anwaltes in der mündlichen Verhandlung, der stumm da sitzt und nichts sagt, währenddessen ein ausführliches Gespräch zwischen Richter und dem Anwalt der Gegenseite entbrannt ist. Aber dies ist nicht bedenklich, denn wenn ein Anwalt nichts sagt, muss er im Regelfall auch nichts sagen. Wenn, wie in unserem Fall daher der Richter mit der Gegenseite spricht, gibt es meist einen Grund dafür: dessen Vortrag ist nicht schlüssig, die Rechtsansicht des Kollegen anders als die des Gerichts, es fehlt am Vortrag oder dessen Erfolgsaussicht ist nicht gegeben. Regelmäßig gibt es dann Gesprächsbedarf, wenn irgendetwas nicht stimmt. Freuen Sie sich also, wenn Ihr Anwalt sich zurücklehnen kann und der Diskussion der anderen nur zuhören muss. Meist hat er dann alles richtig gemacht.

Viele Tätigkeiten veranlasst der Anwalt, ohne dass Sie davon etwas mitbekommen. Das ist je gerade Sinn und Zweck der Beauftragung eines Anwaltes, dieser soll sich um die rechtlichen Belange kümmern, weil Sie dies nicht wollen und/ oder können. Eine Grundregel im Umgang des Anwaltes mit dem Mandanten ist allerdings, dass er Sie stets auf die Laufenden hält. Dazu gehört natürlich in erster Linie, dass er Ihnen Abschriften von selbst verfassten Schriftsätzen, Mitteilungen des Gerichts oder Schreiben der Gegenseite in Kopie zukommen lässt. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass der Anwalt auf berechtigte Nachfragen reagiert. Nicht sofort, aber in einer angemessenen Zeit.
Wenn Ihr Anwalt dies alles nicht tut, Sie sich deshalb vernachlässigt und nicht gut betreut fühlen, ist es Zeit über einen Wechsel des Anwaltes nachzudenken. Wir wundern uns manchmal, wie geduldig Mandaten sind. Sie ertragen es und schimpfen, ändern aber an dieser Situation nichts und dies über Wochen und Monate hinweg. Wenn Sie mit der Arbeit Ihres Anwaltes nicht zufrieden sind und Sie ihm nicht mehr vertrauen, dann beenden Sie die Zusammenarbeit. Die Kündigung des Anwaltsvertrages ist jederzeit möglich. Sie bedarf keines Grundes und eine Kündigungsfrist braucht auch nicht eingehalten zu werden. Dabei müssen Sie aber unbedingt beachten, dass der Anwalt trotzdem Gebührenansprüche gegen Sie haben kann. Wie jede Kündigung muss auch diese deshalb gut überlegt sein. Näheres zur Kündigung des Anwaltsvertrages und den Gebühren finden Sie demnächst in unserem Blog.

Bildinformation:
Designed by Freepik

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2019/01/Mein-Anwalt-tut-nichts.jpg 720 1280 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2019-01-14 11:46:452019-12-08 20:09:29Mein Anwalt tut nichts.

Aufgezwungener Vergleich

Allgemein

Häufig kommen Mandanten zu uns, die zu einem Vergleich gedrängt wurden, den sie gar nicht wollen. Dabei geht es meist um folgenden Sachverhalt: In der mündlichen Gerichtsverhandlung schlägt der Richter oder auch die Gegenseite plötzlich, und für Sie aus heiterem Himmel, einen Vergleich vor. Mit diesem Vergleich vereinbaren die Parteien eine verbindliche Regelung, die das gerichtliche Verfahren ohne Entscheidung des Gerichts beendet. Ihr Anwalt lässt die Verhandlung kurz unterbrechen. Er erklärt Ihnen auf dem Gerichtsflur in wenigen Minuten, dass Sie dem Vergleich zustimmen müssen, anderenfalls verlieren Sie das Verfahren. Sie sind mit dieser Situation völlig überfordert. Von einem Vergleich war bislang nicht die Rede. Gedrängt durch Ihren Anwalt und den Richter stimmen Sie zu.

Am nächsten Tag fühlen Sie sich völlig überrumpeln. Sie wollten keinen Vergleich und erst recht nicht so einen. Sie erklären dies Ihrem Anwalt und wollen den Vergleich rückgängig machen, doch es ist zu spät. Der Vergleich ist rechtskräftig. Jetzt fragen Sie sich: Geht das so? Lief das alles korrekt ab? Muss ich dies hinnehmen? Klare Antwort: Nein, das müssen Sie nicht! Eine der grundlegenden Aufgaben Ihres Anwaltes ist Ihre Interessenvertretung. Dazu gehört, dass er Sie in jeder Phase des Verfahrens aufklärt und berät.

Die Frage nach einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits ist im Zivilverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Die Frage des Richters, ob ein Vergleich in Betracht kommt, ist deshalb völlig normal. Die Frage ist, wie mit dieser Situation umgegangen werden sollte.

In manchen Fällen ist es durchaus sinnvoll, einen Vergleich zu schließen. So beispielsweise, wenn Ihre Erfolgsaussichten nicht optimal sind; wenn ein teures Sachverständigengutachten erforderlich ist oder auch, weil sich das Verfahren sonst noch Monate hinzieht. Die Entscheidung, ob ein Vergleich geschlossen werden soll, trifft aber nicht Ihr Anwalt, sondern allein Sie.

Um diese Entscheidung für oder gegen einen Vergleich treffen zu können, brauchen Sie Informationen. Und hierfür haben Sie Ihren Anwalt. Es ist die Aufgabe und auch Pflicht Ihres Anwaltes, Ihnen den Inhalt des Vergleiches zu erläutern, was dieser für Sie bedeutet, welche Vor – und auch Nachteile mit diesem Vergleich für Sie verbunden sind.

Im Idealfall bespricht Ihr Anwalt deshalb bereits vor der mündlichen Verhandlung mit Ihnen, ob ein solcher Vergleich für Sie grundlegend in Betracht kommt, und wenn ja, welche Konditionen denkbar sind. Jeder Mandant tickt da anders: der eine lehnt einen Vergleich grundsätzlich ab, da es ihm ums Prinzip geht. Ein anderer betrachtet die Sache rein wirtschaftlich oder ihm ist an einer schnellen Beendigung der Sache gelegen.

In unserem Beispielsfall hat der Anwalt dies offenbar nicht gemacht. Immerhin hat er die Verhandlung unterbrechen lassen und hat mit dem Mandanten über den Vergleich gesprochen. Im Regelfall reicht dies aber nicht aus. Sie sind als Mandant vor Gericht in einer besonderen Ausnahmesituation. Sie sind aufgeregt, verstehen oftmals das juristische Kauderwelsch nicht und es geht für Sie schließlich um etwas. Der Gerichtsflur ist deshalb meist nicht der geeignete Ort, um Ihnen den vorgeschlagenen Vergleich in der gebotenen Ausführlichkeit zu erläutern. Gut, wenn es darum geht, dass Sie anstelle der geforderten 1000 € nur 500,00 € erhalten sollen oder Sie entgegen Ihres Vorhabens 500,00 € zahlen sollen, ist dies möglicherweise denkbar. Dieser Sachverhalt ist einfach, die Folgen sind für jeden überschaubar. Doch meist sind Vergleiche komplizierter. Sie regeln diverse gegenseitige Ansprüche. In einer so aufregenden Sondersituation, wie im Gericht, sind Sie meist nicht in der Lage, klar alle Eventualitäten zu überblicken.

Deshalb ist von Ihrem Anwalt zu fordern, dass er einen widerruflichen Vergleich für Sie abschließt. Dies bedeutet, dass Sie sich eine Frist vorbehalten, innerhalb der Sie den Vergleich rückgängig machen können.

Dann kann Ihr Anwalt in den nächsten Tagen nach der Verhandlung in der sachlichen und ruhigen Atmosphäre der Kanzlei Ihnen genau erklären, was der Vergleich für Sie bedeutet. Er muss Ihnen die Vor- und Nachteile des Vergleiches, dessen Folgen und natürlich auch die Kosten erläutern. Er muss dabei auch abschätzen, mit welchem Ergebnis die Verhandlung ohne den Vergleich ausgehen könnte und wo die Risiken für Sie liegen. Sie haben dann die Möglichkeit in Ruhe über den Vergleich nachzudenken, mit Freunden oder der Familie darüber zu sprechen und eine Entscheidung zu treffen – für oder gegen den Vergleich.

Wenn Sie jetzt den Vergleich nicht wollen, kann Ihr Anwalt diesen widerrufen und die Gerichtsverhandlung läuft ganz normal weiter.

Wenn es Ihnen ähnlich ergangen ist, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen gern, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Anwalt durchsetzen können.

https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/12/aufgezwungener-vergleich-1.jpg 4912 7360 PixoLeoWP https://anwaltshaftung-online.com/wp-content/uploads/2018/10/anwaltshaftung-online-300x33.jpg PixoLeoWP2018-12-07 13:28:402019-12-08 20:10:25Aufgezwungener Vergleich
Seite 2 von 3123
  • Anwaltshaftung
  • Anwaltsfehler
  • Leistungen
    • Erstberatung
    • Gutachten
    • Verfahren
  • FAQ
  • Blog
  • Über uns
  • Kontakt

Kontaktieren Sie uns!

Senden Sie uns jetzt online Ihr Anliegen über unser Kontaktformular.
Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Beratungstermin abzustimmen.

Diese Anfrage ist für Sie kostenfrei.

Lehmann & Humke Rechtsanwälte | Anwaltshaftung
Wir helfen, wenn Ihr Anwalt Fehler macht.

  • Anschrift

    Beethovenstraße 14
    04107 Leipzig

  • Telefon:

    +49 341 9614345

  • Telefax:

    +49 341 9614346

  • E-Mail:

    kanzlei@lehmann-humke.de

  • QR Code:

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kanzlei @ lehmann-humke.de widerrufen.
CAPTCHA image

Dies hilft uns, Spam zu verhindern, danke.

© Kanzlei Lehmann & Humke
  • Agentur PEAK´´´
  • PixoLeo Webdesign
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen